Kanzlei Tietjen
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Patientenverfügung und Gesundheitsvorsorgevollmacht

sind angesichts der großen medizinischen Fortschritte zu bedenken. Gerade am Lebensende wird der Verlauf des letzten Lebensabschnittes oft durch die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung der körperlichen Funktionen in die Hände Dritter gelegt;etwa in die Hände der Ärzte, die aus medizinischer Sicht entscheiden sollen, welche medizinischen Maßnahmen "noch" sinnvoll sind und welche nicht; in die Hände der Angehörigen, die in manchen Situationen völlig mit der Varantwortung überfrachtet sind oder .... wenn niemand aus dem persönlichen Umfeld als geeignet erscheint: in die Hand eines Berufsbetreuers mit dem Betreuungsgericht im Hintergrund (§1904 BGB). Gerade für diese Situation ist eine Patientenverfügung empfehlenswert, weil sie Anhaltspunkte gibt, wie zu entscheiden ist.
Sie ist quasi der vorformulierte Wille für diese Situation.
  • sie hilft und unterstützt die Angehörigen, Entscheidungen zu treffen
  • sie ermöglicht einem Betreuer den Entscheidungsspielraum im Sinne des Betroffenen auszuüben
DER PATIENTENWILLE GILT!

häufige Frage: muss ich zum Notar, oder kann ich so ein Ankreuzformular nehmen?

Antwort:
  • der Gang zum Notar empfiehlt sich, wenn man die Vermögenssorge regeln möchte und sich ein Grundstück im Vermögen befindet.
  • man kann sehrwohl eine zum Ankreuzen vorformulierte Patientenverfügung als Muster nehmen.
  • besser: man versucht den Willen sehr konkret auf die eigene Lebenssituation zu formulieren, so dass auch wirklich ein persönliches Profil klar wird, welches bei späteren Entscheidungen dann gut zur Hand genommen werden kann.
Wichtig:

Patientenverfügung oder Gesundheitsvorsorgevollmacht bei Angehörigem/ Arzt/ Anwalt deponieren, so dass beim "Fall der Fälle" sichergestellt ist,
daß man sie auch zur Hand hat.
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Rechtsanwaltskanzlei und Betreuungsbüro