Früher sprach man von Vormundschaft.
Das Betreuungsrecht wurde jedoch grundlegend geändert.
Die Betreuung soll auf keinen Fall be"vormundend", sondern unterstützend sein.
Dann, wenn die Betreuung per Gerichtsbeschluss eingerichtet ist, kann der Betreuer innerhalb der Aufgabenkreise wie der Betreute selbst handeln.
Das führt dazu, dass der Betreuer sehr effektiv alles nachfragen und regeln kann. Dadurch kann im Optimalfall eine große Entlastung eintreten.
Im Negativfall kann es natürlich aber auch so sein, dass der Betreute den Eindruck bekommt, dass alles "über seinen Kopf hinweg" geschieht.
In diesem Punkt ist eine klare Absprache erforderlich und:
der Betreute kann sich jederzeit beim Betreuungsgericht beschweren, die Betreuung beenden lassen oder einen Betreuerwechsel beantragen. Das geht auch "formlos", also durch einen Anruf bei Gericht. Die Geschäftsstelle schreibt dann das Anliegen auf und leitet das dann an den/ die RichterIn weiter.
Wird dem Anliegen nicht entsprochen, kann man sich im Betreuungsverfahren durch eine/n Rechtsanwalt Rechtsanwältin Unterstützung einholen.
Im Optimalfall stimmt die Kommunikation, so dass eine Betreuung eine sehr gute Unterstützung sein kann und eine gewisse Sicherheit gibt..
Jede Betreuung hat ihre eigene Dynamik.
Wir werden unseren Onlinebeitrag noch ausbauern, dann wird vor allem der Einwilligungsvorbehalt ein Thema sein.