Kanzlei Tietjen
Kanzlei Tietjen

Medizinrecht

Grundsätzlch ist der ärztliche Eingriff ( = Operation od dergleichen) juristisch gesehen immer noch eine Körperverletzung, die durch eine Einwilligung gedeckt sein muss.

 

Problematisch ist natürlich, wenn eine Einwilligung nicht gegeben werden kann

- weil der Patient nicht ansprchbar ist 

- weil eine krankheitsbedingte Einwilligungsfähigkeit fehlt .. dazu bald mehr

- ...

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei und Betreuungsbüro