Grundsätzlch ist der ärztliche Eingriff ( = Operation od dergleichen) juristisch gesehen immer noch eine Körperverletzung, die durch eine Einwilligung gedeckt sein muss.
Problematisch ist natürlich, wenn eine Einwilligung nicht gegeben werden kann
- weil der Patient nicht ansprchbar ist
- weil eine krankheitsbedingte Einwilligungsfähigkeit fehlt .. dazu bald mehr
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